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Mitgliedschaft

Das Aryatara Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Er lebt von seinen Mitgliedern. Ein Mitglied zu werden ist ein Ausdruck davon, dass man sich in der Ausrichtung, den Zielen und den Bemühungen des Aryatara wiederfindet. Mit der Mitgliedschaft wird zum einen durch die Beiträge das Fortbestehen des Zentrums finanziell gesichert. Durch die Teilnahme und das Sich einbringen wird die Existenz des Aryatara gesichert.
Werde Teil der Gemeinschaft!

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Als Mitglied kannst Du Bücher und andere Medien aus der Bibliothek ausleihen – gebührenfrei.
  • Förder- und Sondermitglieder können um die Hälfte ermäßigt bzw. umsonst an den Veranstaltungen unseres Zentrumslehrers Ehrw. Fedor teilnehmen. Bei Sonderveranstaltungen gewähren wir Mitgliedern meistens Nachlässe.
  • Mitsprache und Stimmrecht bei Entscheidungen und Wahl des Vorstandes auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.

Arten der Mitgliedschaft:

  • Einfaches Mitglied (Euro 10.-/mtl.)
  • Fördermitglied (Euro 25.-/mtl.)
  • Studenten, Arbeitslose, Rentner bei Nachweis (15.- Euro/mtl.)

Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich oder für das gesamte Jahr überwiesen werden.

Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich absetzbar. Jedes Jahr im Februar/März versenden wir unaufgefordert die Bescheinigungen für das Finanzamt.

Auszug aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Zweck des Vereins ist die Pflege der buddhistischen Religion nach der tibetischen Überlieferung.

(2) Gegenüber der Allgemeinheit hat der Verein die Aufgabe und das Ziel, Möglichkeiten zu schaffen, den tibetischen Buddhismus kennenzulernen, zu studieren und zu praktizieren. Der Verein begegnet den verschiedenen buddhistischen Traditionen offen.

Ziele und Aufgaben des Vereins sind insbesondere:

  • Die Errichtung und Unterhaltung von Räumlichkeiten und Symbolen, die geeignet sind, religiöse Praxis im Rahmen tibetisch-buddhistischer Überlieferung durchzuführen.
  • Die Unterweisung und Ausbildung von Personen, die sich einer tibetisch-buddhistischen Ausbildung unterziehen möchten.
  • Die Durchführung von religiösen Veranstaltungen und Zeremonien, Meditationslehrgängen, Klausuren, Studienkreisen, Vorträgen und Ausstellungen.
  • Die Einladung und Unterstüzung von Gastdozenten, Lehrern und Ordensleuten, die im Sinne des 57 Abs.1 Satz 2 ausschliesslich zur Verwirklichung der Vereinsziele tätig sind.
  • Die Pflege des Dialogs mit Vertretern anderer Religionen zur Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses und Respekts.
  • Die Sammlung und das Anbieten von buddhistischer Literatur und Informationen, sowie die Vergabe von Übersetzungsaufträgen von buddhistischer Literatur in die deutsche Sprache.